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Patentrecht – Patente und Gebrauchsmuster schützen.

Wir verteidigen die Patente und Gebrauchsmuster unserer Mandanten gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer. Patente und Gebrauchsmuster gewähren ihrem Inhaber jeweils das exklusive Recht, das geschützte Erzeugnis im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, das heißt unter anderem herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen bzw. das geschützte Verfahren anzuwenden oder anzubieten.

Was können wir für Sie tun?

Wir gehen im Namen unserer Mandanten mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Grenzbeschlagnahme konsequent gegen Patentverletzungen und Gebrauchsmusterverletzungen vor, um die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten durchzusetzen, gerne auch auf Messen, wo es besonders schnell gehen muss. Das gilt natürlich auch für die Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche, die bei einer Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung entstehen. Nur so lassen sich Ihre Patente und Gebrauchsmuster wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Ferner beraten wir Sie in Bezug auf Patentlizenzverträge und Gebrauchsmusterlizenzverträge, in denen es um die Einräumung, den Erwerb oder die Veräußerung von Lizenzen für Patente und Gebrauchsmuster geht. Wir formulieren entsprechende Verträge für unsere Mandanten und verhandeln gerne auch die Konditionen mit ihren Vertragspartnern.

Abmahnung wegen Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung erhalten?

Bei einer Abmahnung wegen einer Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung sollten Sie schnell reagieren. Schicken Sie uns die Abmahnung gerne unverbindlich per E-Mail – wir prüfen für Sie, ob tatsächlich eine Patent- oder Gebrauchsmusterverletzung vorliegt, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Eine Erstberatung im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.


Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu Patenten und Gebrauchsmustern zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Kanzlei für Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht in Düsseldorf und unsere Kanzlei für Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht in Duisburg (Zweigstelle) befinden sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem unter anderem die folgenden Städte gehören: Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Düsseldorf, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Duisburg, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Hilden, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Langenfeld, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Meerbusch, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Neuss, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Krefeld, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Kaarst, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Ratingen, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Mönchengladbach, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Viersen, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Kempen, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Wuppertal, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Erkrath, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Haan, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Remscheid, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Mettmann, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Solingen, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Velbert, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Oberhausen, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Mülheim, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Dinslaken und Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf und Duisburg. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Essen, Frankfurt und München beraten.